Infos zu den Arbeitsstunden
von Marcel Fromm
Wir möchten Euch hiermit wichtige Informationen zu den zu leistenden Arbeitsstunden für die Platzumlage geben.
Gemäß unserer Finanzordnung hat jedes Vereinsmitglied im Alter zwischen 18 und 65 Jahren pro Geschäftsjahr fünf Arbeitsstunden abzuleisten. Für die Berechnung der Platzumlage gilt das Alter, welches im laufenden Geschäftsjahr erreicht wird (Beispiel: Person X wird im Laufe des Geschäftsjahres achtzehn Jahre alt --> für das laufende Geschäftsjahr sind fünf Arbeitsstunden zu leisten).
Eine Übersicht zu den im Jahr 2022 geleisteten Arbeitsstunden kann beim Pressewart Marcel Fromm abgefragt werden.
Wenn noch jemand Arbeitsstunden leisten möchte oder muss (weil z. Bsp. noch keine fünf Stunden abgeleistet wurden), steht unser technischer Leiter Mathias Fischer gerne zur Verfügung und gibt bekannt, welche Arbeiten noch erledigt werden können.